Entlang der gesamten Nahe hat der Riesen-Bärenklau (Herkules-Staude) die Kriegserklärung erhalten.
Der Saft dieser Pflanze führt zu schweren Verbrennungen bei Mensch und Tier, und kann deshalb nur in Schutzkleidung entfernt werden.
Auslöser sind die toxischen Komponenten, u. a. die Furocumarine wie Xanthotoxin, Psoralen und Bergapten, welche in der Pflanze enthalten ist. Giftfrei sind die Stengen erst, wenn nur noch das abgestorbene Zellskelett besteht.
Die Pflanze kann 4 m hoch werden, eine einzige Blüte enthält bis zu 30.000 Samen, die über mehrere Jahre keimfähig bleiben.
Umso schöner ist es, dass im Rahmen unseres Arbeitsdienstes, Anfang Oktober neun von diesen Herkules-Stauden an unserem Naheabschnitt entfernt und fachgerecht Entsorgt wurden.
Desweiteren Halten wir die Augen nach weiteren Pflanzen offen und freuen uns über Meldungen weiterer Planzen, die an der Angelhütte eingehen.
§ 26 Landesfischereiordnung (in der Fassung vom 01.03.2001)
"Zum Hältern von Fischen dürfen Setzkescher nur verwendet werden, wenn sie aus Textilien hergestellt und entsprechend geräumig sind. In Gewässern mit Schiffsverkehr ist das Hältern nur dann zugelassen, wenn das Wohlbefinden der gehälterten Fische nicht erheblich beeinträchtigt wird."
1. Die Dauer der Hälterung sollte vier Stunden nicht überschreiten und darf nicht länger als notwendig sein.
2. Die Länge des Setzkeschers soll mindestens 3 - 4 m betragen, der Ringdurchmesser mindestens 40 cm. Auf 2 - 2,5 m Länge soll der Setzkescher ausgestreckt und untergetaucht im Wasser liegen, wobei die Ringe aufgerichtet sein müssen.
3. In einem strömenden Gewässer wird der Setzkescher > wenn möglich< parallel zum Ufer gelegt, damit sich die Fische in die Strömung stellen können.
4. Fried- und Raubfische dürfen nicht gemeinsam gehältert werden!
Auszug aus der LFischO